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   VG Neustadt, 22.10.2018 - 3 K 802/18.NW   

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VG Neustadt, 22.10.2018 - 3 K 802/18.NW (https://dejure.org/2018,34095)
VG Neustadt, Entscheidung vom 22.10.2018 - 3 K 802/18.NW (https://dejure.org/2018,34095)
VG Neustadt, Entscheidung vom 22. Oktober 2018 - 3 K 802/18.NW (https://dejure.org/2018,34095)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 1004 BGB, § 54 GemO RP, Art 2 GG, Art 5 Abs 1 GG, § 40 VwGO
    Schutz deutscher Staatsangehöriger jüdischen Glaubens gegen Äußerungen eines Bürgermeisterkandidaten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Justiz Rheinland-Pfalz (Pressemitteilung)

    Glocke in Herxheim am Berg

  • lto.de (Kurzinformation)

    Zulässige Meinungsäußerung: Glocke mit "Hitler"-Schriftzug darf bleiben

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 18.09.1979 - VI ZR 140/78

    Ansprüche einzelner Personen bei Beleidigung unter einer Kollektivbezeichnung

    Auszug aus VG Neustadt, 22.10.2018 - 3 K 802/18
    Nicht das persönlich erlittene Verfolgungsschicksal ist das verbindende Kriterium, sondern der geschichtliche Vorgang, mit dem das Persönlichkeitsbild jedes in der Bundesrepublik lebenden Juden, seine personale und soziale Stellung gegenüber seinen deutschen Mitbürgern belastet ist, im Anschluss an BGH, Urteil vom 18.09.1979, VIZR 140/78, BGHZ 75, 160ff.

    Denn der Bundesgerichtshof hat in seinem Urteil vom 18. September 1979 (VI ZR 140/78, in NJW 1980, 45 ff. = juris, Rn.15ff.) entscheiden:.

    Unabhängig davon, wie man inhaltlich zu der Meinungsäußerung des Beklagten steht, ist sie Teil der Auseinandersetzung um den weiteren Umgang mit der in Rede stehenden Glocke und dient auch unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGH, Urteil vom 18. September 1979 - VI ZR 140/78 -, juris, Rn. 15 ff.) nicht der Verhöhnung Menschen jüdischer Abstammung.

  • BVerfG, 10.10.1995 - 1 BvR 1476/91

    "Soldaten sind Mörder"

    Auszug aus VG Neustadt, 22.10.2018 - 3 K 802/18
    Nur dann, wenn bei einer Meinungsäußerung nicht mehr die Auseinandersetzung in der Sache, sondern die Herabsetzung einer Person oder Personengruppe im Vordergrund steht, wenn also die Äußerung eine Formalbeleidigung oder Schmähkritik darstellt, besteht ein Unterlassungsanspruch (vgl. BVerfG, Beschluss vom 26. Juni 1990 - 1 BvR 1165/89 -, BVerfGE 82, 272 [283 f.]; Beschluss vom 10. Oktober 1995 - 1 BvR 1476/91 u.a. -, BVerfGE 93, 266 [294, 303]).
  • BVerfG, 26.06.1990 - 1 BvR 1165/89

    Postmortale Schmähkritik

    Auszug aus VG Neustadt, 22.10.2018 - 3 K 802/18
    Nur dann, wenn bei einer Meinungsäußerung nicht mehr die Auseinandersetzung in der Sache, sondern die Herabsetzung einer Person oder Personengruppe im Vordergrund steht, wenn also die Äußerung eine Formalbeleidigung oder Schmähkritik darstellt, besteht ein Unterlassungsanspruch (vgl. BVerfG, Beschluss vom 26. Juni 1990 - 1 BvR 1165/89 -, BVerfGE 82, 272 [283 f.]; Beschluss vom 10. Oktober 1995 - 1 BvR 1476/91 u.a. -, BVerfGE 93, 266 [294, 303]).
  • BVerfG, 16.03.2017 - 1 BvR 3085/15

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen eine zivilgerichtliche

    Auszug aus VG Neustadt, 22.10.2018 - 3 K 802/18
    Bei der Frage, ob eine Äußerung ihrem Schwerpunkt nach als Tatsachenbehauptung oder als Werturteil anzusehen ist, kommt es entscheidend auf den Gesamtkontext der fraglichen Äußerung an (BVerfG, Beschluss vom 16. März 2017 - 1 BvR 3085/15 -, juris Rn. 13 m.w.N).
  • VGH Bayern, 28.03.1994 - 7 CE 93.2403
    Auszug aus VG Neustadt, 22.10.2018 - 3 K 802/18
    Demgegenüber sind Meinungsäußerungen in ihrem wesentlichen Gehalt durch Elemente des Meinens oder Dafürhaltens gekennzeichnet und einem objektiven Richtigkeitsbeweis nicht zugänglich (BayVGH, Beschluss vom 28. März 1994 - 7 CE 93.2403 -, NVwZ 1994, 787).
  • VG München, 18.03.2015 - M 7 K 14.3011

    Klage wegen Unterlassung amtlicher Äußerungen unbegründet wegen fehlender

    Auszug aus VG Neustadt, 22.10.2018 - 3 K 802/18
    Nach alledem konnte die Kammer dahinstehen lassen, ob die Klage entsprechend dem Rechtsträgerprinzip des § 78 Abs. 1 Nr. 1 VwGO auf die Gemeinde Herxheim am Berg als der richtigen Beklagten hätte umgestellt werden müssen (§ 91 Abs. 1 VwGO; vgl. VG München, Urteil vom 18. März 2015 - M 7 K 14.3011 -, juris, Rn. 12 und 22).
  • BGH, 08.05.1952 - 5 StR 182/52
    Auszug aus VG Neustadt, 22.10.2018 - 3 K 802/18
    Der Kreis der Betroffenen beschränkt sich daher nicht auf die Juden, die unter der Verfolgung des "Dritten Reiches" leben mussten und sie überlebt haben (so schon BGH Urteil vom 8. Mai 1952 - 5 StR 182/52 - NJW 1952, 1183, 1184).
  • BVerwG, 21.05.2008 - 6 C 13.07

    Verfassungsschutzbericht; Unterlassungsanspruch; Tatsachenbehauptungen;

    Auszug aus VG Neustadt, 22.10.2018 - 3 K 802/18
    Hierzu zählen auch das Verfügungsrecht und das Selbstbestimmungsrecht über die eigene Außendarstellung sowie der Schutz des sozialen Geltungsanspruchs, der "äußeren Ehre" als des Ansehens in den Augen anderer (vgl. BVerwG, Urteil vom 21. Mai 2008 - 6 C 13/07 -, BVerwGE 131, 171).
  • BVerfG, 14.07.2004 - 1 BvR 263/03

    Verletzung von GG Art 2 Abs 1 iVm Art 1 Abs 1 durch Abweisung des

    Auszug aus VG Neustadt, 22.10.2018 - 3 K 802/18
    Das allgemeine Persönlichkeitsrecht umfasst dabei den Schutz vor staatlichen Äußerungen, die geeignet sind, sich abträglich auf das Bild der betroffenen Person in der Öffentlichkeit auszuwirken (ständige Rechtsprechung des BVerfG, vgl. Beschluss vom 14. Juli 2004 - 1 BvR 263/03 -, NJW 2004, 3619).
  • BVerwG, 19.04.2001 - 8 B 33.01

    Wahlrechtsgrundsätze des Grundgesetzes; Neutralitätspflicht der Gemeinde;

    Auszug aus VG Neustadt, 22.10.2018 - 3 K 802/18
    Äußerungen im Wahlkampf, auch um ein politisches Amt, werden als Privatperson gemacht, mit Sicherheit dann, wenn der Wahlkämpfer das erstrebte Amt noch nicht innehat, wie dies vorliegend der Fall gewesen war (vgl. BVerwG, Beschluss vom 19. April 2001 - 8 B 33/01 - NVwZ 2001, 928, 929 m.w.N.; zur Unterscheidung: VG Schwerin, Urteil vom 8. Oktober 2009 - 1 A 1122/08 - juris, Rn. 43).
  • VG Neustadt, 22.10.2018 - 3 K 751/18

    Hitler-Glocke darf hängen bleiben

  • VGH Bayern, 06.07.2012 - 4 B 12.952

    Unterlassungsanspruch; unwahre Tatsachenbehauptung; allgemeines

  • VGH Baden-Württemberg, 17.05.1979 - X 639/78
  • VG Schwerin, 08.10.2009 - 1 A 1122/08

    Unregelmäßigkeiten bei der Vorbereitung der Bürgermeisterwahl

  • VG Neustadt, 22.10.2018 - 3 K 751/18

    Hitler-Glocke darf hängen bleiben

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf die Gerichtsakten 3 L 440/18.NW, 3 K 802/18.NW und die zur Gerichtsakte gereichten Schriftsätze, die Gegenstand der mündlichen Verhandlung waren, verwiesen.
  • OVG Saarland, 02.04.2019 - 2 D 305/18

    Umbenennung einer Straße und Aberkennung der Ehrenbürgerschaft

    Der Kläger kann sich in diesem Zusammenhang unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs(Urteil vom 18.9.1979 - VI ZR 140/78 - juris) und zweier Entscheidungen des Verwaltungsgerichts Neustadt (Weinstraße)(Urteile vom 22.10.2018 - 3 K 751/18.NW, 3 K 802/18.NW - zitiert nach der Pressemitteilung in juris) nicht mit Erfolg darauf berufen, die "Aktivlegitimierung" sei (generell) aufgrund der jüdischen Abstammung von den erwähnten Entscheidungen "gerichtlich bestätigt" worden und sei daher auch für ihn im vorliegenden Rechtsstreit anzunehmen.
  • VG Saarlouis, 09.08.2019 - 3 K 989/18

    Umbenennung einer "Franz-von-Papen Straße"; posthume Aberkennung einer

    Der Kläger kann sich in diesem Zusammenhang unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs(Urteil vom 18.9.1979 - VI ZR 140/78 - juris) und zweier Entscheidungen des Verwaltungsgerichts Neustadt (Weinstraße)(Urteile vom 22.10.2018 - 3 K 751/18.NW, 3 K 802/18.NW - zitiert nach der Pressemitteilung in juris) nicht mit Erfolg darauf berufen, die "Aktivlegitimierung" sei (generell) aufgrund der jüdischen Abstammung von den erwähnten Entscheidungen "gerichtlich bestätigt" worden und sei daher auch für ihn im vorliegenden Rechtsstreit anzunehmen.
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